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Was steht in einem 3.1 Abnahmeprüfzeugnis?

Andre Matthias ·
Qualitätsprüfzertifikat auf Edelstahloberfläche mit Aluminiumstange, Stahlstab und Lupe, Draufsicht.

Wer Metallhalbzeug einkauft, stößt früher oder später auf die Frage nach dem richtigen Prüfzeugnis. Das 3.1 Abnahmeprüfzeugnis nach EN 10204 gehört dabei zu den am häufigsten geforderten Dokumenten in der industriellen Fertigung, und dennoch sorgt es regelmäßig für Verwirrung, sowohl beim Lesen als auch beim Bestellen. Was genau darin steht, wie es sich von anderen Zeugnistypen unterscheidet und worauf Einkäufer beim Materialbezug achten sollten, erklärt dieser Beitrag.

Aufbau und Pflichtangaben eines 3.1 Zeugnisses

Ein Werkstoffzeugnis 3.1 ist ein Dokument, das vom Hersteller des Werkstoffs ausgestellt wird und die Ergebnisse der Prüfungen am gelieferten Material bescheinigt. Es gilt als werkseigene Prüfbescheinigung, die durch einen vom Hersteller beauftragten und von der Fertigungsabteilung unabhängigen Prüfer autorisiert wird.

Zu den Pflichtangaben gehören die Identifikation des Herstellers, die genaue Werkstoffbezeichnung mit Norm und Schmelzennummer, die Abmessungen und Liefermenge sowie die chemische Zusammensetzung der Schmelze. Hinzu kommen die mechanischen Kennwerte aus der Prüfung, zum Beispiel Streckgrenze, Zugfestigkeit und Bruchdehnung, sowie die Unterschrift des autorisierten Prüfers. Ohne diese Unterschrift ist das Zeugnis nicht gültig. Jedes 3.1 Zeugnis muss eindeutig dem gelieferten Material zuordenbar sein, typischerweise über die Schmelzen- oder Chargennummer.

Der Unterschied zur bloßen Werksbescheinigung liegt in der Nachvollziehbarkeit: Die Prüfergebnisse beziehen sich auf das tatsächlich gelieferte Material und nicht auf eine Produktklasse oder Typprüfung. Das macht das Dokument für viele Abnahmeprozesse und Qualitätssicherungssysteme unverzichtbar.

1 vs. 2.2 und 3.2: Unterschiede auf einen Blick

Die EN 10204 definiert verschiedene Arten von Prüfnachweisen, die sich in Herkunft, Verbindlichkeit und Prüfumfang unterscheiden. Das Verständnis dieser Abstufungen ist entscheidend, um bei der Bestellung das richtige Dokument anzufordern.

  • 2.2 Werksbescheinigung: Der Hersteller bestätigt die Übereinstimmung mit der Bestellung, ohne spezifische Prüfergebnisse für das gelieferte Material anzugeben. Die Angaben basieren auf nicht auftragsspezifischen Prüfungen.
  • 3.1 Abnahmeprüfzeugnis: Der Hersteller bescheinigt auf Basis auftragsspezifischer Prüfungen die Übereinstimmung mit der Bestellung. Die Prüfung erfolgt durch einen vom Hersteller benannten, von der Fertigung unabhängigen Prüfer.
  • 3.2 Abnahmeprüfzeugnis: Wie 3.1, jedoch zusätzlich durch einen vom Besteller beauftragten Abnahmebeauftragten oder eine unabhängige Stelle bestätigt. Dieses Zeugnis ist die strengste Form und wird vor allem in sicherheitskritischen Bereichen verlangt.

In der Praxis ist das 3.1 Zeugnis der Standardnachweis für anspruchsvolle industrielle Anwendungen. Es bietet deutlich mehr Sicherheit als eine 2.2 Bescheinigung, ohne den erheblichen organisatorischen Aufwand eines 3.2 Zeugnisses zu erfordern. Wer regelmäßig Edelstahl bestellt, wird feststellen, dass das 3.1 Zeugnis dort fast standardmäßig mitgeliefert wird.

Typische Einsatzbereiche in der industriellen Fertigung

Das Materialzeugnis nach EN 10204 Typ 3.1 ist überall dort gefragt, wo Werkstoffe nachvollziehbar dokumentiert sein müssen, sei es aus regulatorischen Gründen, aufgrund von Kundenanforderungen oder wegen eigener Qualitätssicherungsprozesse.

Im Maschinen- und Anlagenbau wird das 3.1 Prüfzeugnis regelmäßig für tragende Bauteile, Druckbehälterkomponenten und Wellen verlangt. Die Feinwerktechnik setzt es ein, wenn enge Toleranzen und definierte mechanische Eigenschaften direkt in die Fertigungsplanung einfließen. Auch in der Blechbearbeitung ist das Zeugnis relevant, sobald der Endabnehmer Nachweise über die Materialherkunft und Güte fordert.

Besonders bei Sonderwerkstoffen und Legierungen, etwa Titan, Nickelbasislegierungen oder rostfreien Stählen mit erhöhten Anforderungen, ist das 3.1 Zeugnis oft Voraussetzung für die Freigabe durch den Qualitätssicherungsbeauftragten des Kunden. Bei Sonderwerkstoffen mit engen Spezifikationen ist das Zeugnis häufig bereits Teil der Bestellbedingungen.

Häufige Fehler beim Lesen und Prüfen des Zeugnisses

Selbst erfahrene Einkäufer und Qualitätsprüfer übersehen gelegentlich kritische Details im Prüfzeugnis. Die häufigsten Fehler lassen sich in zwei Kategorien einteilen: formale Mängel und inhaltliche Fehlinterpretationen.

Formale Mängel

Ein häufiges Problem ist die fehlende oder unleserliche Unterschrift des autorisierten Prüfers. Ohne diese Signatur ist das Zeugnis nach EN 10204 nicht anerkennungsfähig. Ebenso kommt es vor, dass die Schmelzennummer im Zeugnis nicht mit der auf dem Material gestempelten Nummer übereinstimmt, was eine eindeutige Zuordnung unmöglich macht.

Inhaltliche Fehlinterpretationen

Ein verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass ein 3.1 Zeugnis automatisch eine Konformitätserklärung mit einer bestimmten Druckgeräterichtlinie oder anderen Produktnormen enthält. Das Zeugnis bescheinigt die Werkstoffeigenschaften, nicht die Eignung für einen konkreten Verwendungszweck. Wer das Zeugnis als Ersatz für eine weitergehende Produktzertifizierung betrachtet, liegt falsch.

Außerdem wird die Norm der Prüfung selbst oft nicht geprüft. Die mechanischen Kennwerte im Zeugnis gelten nur für die dort angegebene Prüfnorm. Wenn die eigene Konstruktion eine andere Prüfnorm voraussetzt, müssen die Werte nicht zwingend vergleichbar sein.

3.1 Zeugnis beim Materialbezug: Was Einkäufer wissen müssen

Beim Bestellen von Metallhalbzeug sollte das Zeugnis bereits in der Anfrage spezifiziert werden, nicht erst bei der Lieferung. Wer das 3.1 Zeugnis nachträglich anfordert, riskiert, dass der Hersteller keine auftragsspezifischen Prüfungen mehr durchgeführt hat und das Dokument nicht ausgestellt werden kann.

Für Einkäufer gilt: Die Anforderung „mit 3.1 Zeugnis“ in der Bestellung ist eine verbindliche Bestellbedingung und sollte schriftlich festgehalten werden. Bei Standardmaterialien wie Baustahl oder Aluminiumprofilstäben ist das Zeugnis oft ohne Aufpreis erhältlich. Bei Sondermaterialien oder kleinen Mengen kann es zu Mehrkosten oder längeren Lieferzeiten kommen, da der Hersteller eine auftragsspezifische Prüfung durchführen muss.

Einkäufer sollten zudem prüfen, ob ihr eigenes Qualitätsmanagementsystem eine Ablage und Archivierung der Zeugnisse vorschreibt. In zertifizierten Betrieben nach DIN EN ISO 9001 ist das in der Regel der Fall. Die Zeugnisse müssen rückverfolgbar mit den jeweiligen Fertigungsaufträgen oder Losen verknüpft sein. Wer Fixlängen bestellt, sollte klären, ob das Zeugnis für den zugeschnittenen Zustand oder das Ausgangsmaterial ausgestellt wird, da dies für die Rückverfolgbarkeit relevant ist.

Wie KLEINEBERG beim Materialbezug mit Prüfzeugnis unterstützt

Die H.KLEINEBERG GmbH liefert Metallhalbzeug aus einem breiten Sortiment, das Stahl, Edelstahl, Aluminium, NE-Metalle und Sonderwerkstoffe umfasst, und stellt auf Anfrage 3.1 Abnahmeprüfzeugnisse nach EN 10204 zur Verfügung. Als ISO 9001-zertifiziertes Unternehmen ist die Rückverfolgbarkeit von Materialien ein fester Bestandteil der internen Prozesse.

Konkret bedeutet das für Einkäufer und Qualitätsverantwortliche:

  • Zeugnisse werden auf Bestellung mitgeliefert und sind eindeutig dem gelieferten Material zugeordnet
  • Das Sortiment ab Lager ermöglicht kurze Lieferzeiten, auch wenn ein 3.1 Zeugnis erforderlich ist
  • Bearbeitungsdienstleistungen wie Fixzuschnitte werden mit entsprechender Dokumentation angeboten
  • Der erfahrene Vertrieb berät bei der Auswahl des richtigen Zeugnistyps für den jeweiligen Verwendungszweck

Wer konkrete Anforderungen an Werkstoffzeugnisse hat oder klären möchte, welcher Zeugnistyp für seinen Anwendungsfall passend ist, kann sich direkt an das KLEINEBERG-Team wenden. Jetzt Kontakt aufnehmen und gemeinsam die richtige Lösung finden.

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