Wer in der Metallverarbeitung Materialien beschafft oder Produkte in den Verkehr bringt, kommt um zwei Regelwerke kaum herum: RoHS und REACH. Beide befassen sich mit gefährlichen Stoffen, beide haben Auswirkungen auf die Lieferkette, und beide werden in der Praxis häufig in einem Atemzug genannt. Dennoch verfolgen sie grundlegend unterschiedliche Ziele, richten sich an unterschiedliche Akteure und lösen unterschiedliche Pflichten aus. Wer den Unterschied zwischen RoHS und REACH nicht kennt, riskiert Lücken in der Compliance, die im Ernstfall teuer werden können.
Zwei Regelwerke, zwei unterschiedliche Ziele
RoHS und REACH sind keine parallelen Versionen desselben Gedankens. Sie stammen aus unterschiedlichen regulatorischen Traditionen und wurden mit klar getrennten Schutzzielen entwickelt.
RoHS steht für „Restriction of Hazardous Substances“ und ist eine EU-Richtlinie, die den Einsatz bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt. Das Ziel ist eng definiert: Verbraucher und Umwelt sollen vor Schadstoffen geschützt werden, die beim Betrieb oder der Entsorgung von Elektronikprodukten freigesetzt werden können. Die aktuelle Fassung (RoHS 2, Richtlinie 2011/65/EU) listet zehn Stoffe, darunter Blei, Cadmium, Quecksilber und verschiedene Flammschutzmittel, deren Konzentration in homogenen Werkstoffen streng begrenzt ist.
REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) ist deutlich breiter angelegt. Die Verordnung gilt grundsätzlich für alle chemischen Stoffe, die in der EU hergestellt oder importiert werden, unabhängig von der Produktkategorie. REACH zielt darauf ab, Risiken von Chemikalien für Mensch und Umwelt über den gesamten Lebenszyklus eines Stoffes zu erfassen und zu kontrollieren. Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC, Substances of Very High Concern) werden in der sogenannten Kandidatenliste geführt und können einer Zulassungspflicht unterliegen.
Welche Stoffe und Produkte jeweils betroffen sind
Der Anwendungsbereich beider Regelwerke unterscheidet sich erheblich, was in der Praxis zu Verwirrung führen kann.
RoHS gilt ausschließlich für Elektro- und Elektronikgeräte (EEE), die in der EU in Verkehr gebracht werden. Dazu zählen Haushaltsgeräte, IT-Ausrüstung, Beleuchtung, Werkzeugmaschinen mit elektrischen Antrieben und medizinische Geräte. Ein Metallbauteil, das nicht in ein Elektrogerät eingebaut wird, fällt grundsätzlich nicht unter RoHS. Entscheidend ist dabei das Endprodukt, nicht das Halbzeug an sich.
REACH hingegen gilt für Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Ein Metallteil gilt als Erzeugnis, und sobald es einen SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthält, entstehen Informationspflichten gegenüber gewerblichen Abnehmern und unter bestimmten Bedingungen auch gegenüber Verbrauchern. Für Hersteller und Importeure von Stoffen oberhalb bestimmter Mengenschwellen gilt zusätzlich die Registrierungspflicht bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Die Kandidatenliste der SVHC wird regelmäßig aktualisiert und umfasst inzwischen mehrere hundert Einträge.
Pflichten für Hersteller und Händler im Vergleich
Ob ein Unternehmen eher von RoHS oder REACH betroffen ist, hängt stark von seiner Rolle in der Lieferkette ab.
Unter RoHS trifft die Hauptverantwortung den Hersteller des Endprodukts. Er muss sicherstellen, dass das fertige Gerät die Grenzwerte einhält, und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen sowie die CE-Kennzeichnung anbringen. Händler und Importeure tragen eine abgeleitete Verantwortung: Sie dürfen keine Produkte in Verkehr bringen, die die Anforderungen nicht erfüllen, und müssen die Dokumentation auf Anfrage bereitstellen.
REACH verteilt die Pflichten anders. Hersteller und Importeure von Stoffen müssen diese registrieren. Weiterverarbeiter und Händler (nachgeschaltete Anwender) sind verpflichtet, Informationen über gefährliche Stoffe weiterzugeben, insbesondere über Sicherheitsdatenblätter. Für Erzeugnisse, die SVHC enthalten, besteht eine Mitteilungspflicht in der Lieferkette. Wer als Händler von Edelstahlhalbzeug oder anderen Metallprodukten tätig ist, muss sicherstellen, dass er relevante Stoffinformationen von seinen Lieferanten erhält und an seine Kunden weitergibt.
Überschneidungen und mögliche Konflikte in der Praxis
Beide Regelwerke können gleichzeitig auf dasselbe Produkt anwendbar sein, was die Compliance-Arbeit komplexer macht, als es auf den ersten Blick erscheint.
Ein Beispiel: Eine Leiterplatte in einem Industriesteuergerät muss RoHS-konform sein (kein Blei in der Lötlegierung über dem Grenzwert) und gleichzeitig REACH-konform (keine SVHC über 0,1 Gewichtsprozent ohne entsprechende Kommunikation). Die Stoffe, die unter RoHS eingeschränkt sind, überschneiden sich teilweise mit der SVHC-Liste unter REACH, sind aber nicht identisch. Blei beispielsweise ist sowohl ein RoHS-Stoff als auch ein SVHC unter REACH, aber die Grenzwerte und die ausgelösten Pflichten unterscheiden sich.
Ein weiterer Konfliktpunkt: RoHS-Ausnahmen existieren für bestimmte Anwendungen (z. B. Blei in Lagerlegierungen für Stahl mit mehr als 0,35 Gewichtsprozent Bleigehalt), während REACH unabhängig davon Informationspflichten auslösen kann. Unternehmen müssen beide Regelwerke parallel prüfen, nicht sequenziell.
Was Metallverarbeiter beim Materialeinkauf beachten sollten
Für industrielle Fertigungsbetriebe, die Metallhalbzeug einkaufen und weiterverarbeiten, ergeben sich aus beiden Regelwerken konkrete Anforderungen an den Beschaffungsprozess.
Beim Einkauf von Kupfer, Messing und Bronze oder anderen Legierungen sollte geprüft werden, ob die Materialien SVHC enthalten und ob entsprechende Informationen vom Lieferanten vorliegen. Für Betriebe, die Bauteile für Elektrogeräte herstellen, ist zusätzlich die RoHS-Konformität der eingesetzten Werkstoffe zu dokumentieren. Folgende Punkte helfen dabei, den Überblick zu behalten:
- Sicherheitsdatenblätter und Materialzertifikate systematisch anfordern und archivieren
- Lieferanten nach SVHC-Gehalten fragen, wenn Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden
- RoHS-Konformitätserklärungen nur dann verlangen, wenn das Endprodukt tatsächlich unter die Richtlinie fällt
- Die ECHA-Kandidatenliste regelmäßig auf neue SVHC-Einträge prüfen, da sie mehrmals jährlich aktualisiert wird
- Interne Zuständigkeiten klar regeln: Wer ist verantwortlich für die Compliance-Dokumentation beim Materialeinkauf?
Besondere Aufmerksamkeit gilt Legierungselementen wie Blei, Cadmium und Chrom(VI), die in bestimmten Metallwerkstoffen vorkommen können und sowohl unter RoHS als auch unter REACH relevant sind. Wer Fixlängen oder zugeschnittene Halbzeuge weiterverarbeitet, sollte sicherstellen, dass die Werkstoffzertifikate die notwendigen Angaben enthalten, bevor das Material in die Produktion geht.
Wie H.KLEINEBERG bei der Materialauswahl und Compliance unterstützt
Als Metallhalbzeughändler mit über 60 Jahren Erfahrung weiß H.KLEINEBERG, dass Compliance-Anforderungen für viele Fertigungsbetriebe eine reale operative Last darstellen. Der Anspruch von KLEINEBERG geht deshalb über die reine Lieferung von Material hinaus:
- Materialzertifikate und Werkstoffnachweise werden standardmäßig mitgeliefert, damit Kunden ihre Dokumentationspflichten erfüllen können
- Das Sortiment umfasst Sonderwerkstoffe und Legierungen, bei denen auf Anfrage gezielt nach REACH- und RoHS-relevanten Inhaltsstoffen recherchiert werden kann
- Der erfahrene Vertrieb berät bei der Werkstoffauswahl, wenn bestimmte Compliance-Anforderungen die Materialwahl einschränken
- Kurze Lieferzeiten ab Lager ermöglichen es, Materialwechsel schnell umzusetzen, wenn sich regulatorische Anforderungen ändern
Wer Fragen zur Werkstoffauswahl im Hinblick auf RoHS-Konformität oder REACH-Anforderungen hat, kann sich direkt an das KLEINEBERG-Team wenden. Nehmen Sie Kontakt auf und schildern Sie Ihren konkreten Bedarf.