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Was regelt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?

Andre Matthias ·
Aluminiumbarren und Stahlstangen auf Industrielagerböden gestapelt, Klemmbrett mit Prüfbögen angelehnt, warmes Bernsteinlicht.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat seit seinem Inkrafttreten für erhebliche Bewegung in deutschen Unternehmen gesorgt. Es verpflichtet Firmen, Verantwortung nicht nur für die eigene Produktion zu übernehmen, sondern entlang der gesamten Lieferkette auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu achten. Gerade für Branchen mit komplexen internationalen Beschaffungsstrukturen, wie den Metallhandel, stellt das Gesetz eine ernsthafte Compliance-Herausforderung dar. Das LkSG ist kein rein bürokratisches Regelwerk, sondern eine gesetzliche Konkretisierung unternehmerischer Verantwortung gegenüber Menschen und Umwelt weltweit. Wer die Sorgfaltspflichten kennt und systematisch umsetzt, schützt sich nicht nur vor Sanktionen, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern.

Wen das LkSG betrifft und ab wann

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2024 wurde der Geltungsbereich auf Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten ausgeweitet. Damit sind bundesweit mehrere tausend Firmen unmittelbar betroffen.

Relevant ist das Gesetz aber auch für kleinere und mittelständische Betriebe, die nicht direkt unter den Schwellenwert fallen. Wer als Zulieferer oder Dienstleister in der Lieferkette eines verpflichteten Unternehmens tätig ist, wird häufig mit entsprechenden Anfragen, Fragebögen und Anforderungen konfrontiert. In der Praxis bedeutet das: Das LkSG entfaltet seine Wirkung weit über den unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus.

Kernpflichten: Was Unternehmen konkret umsetzen müssen

Das Gesetz definiert einen klaren Katalog an Sorgfaltspflichten, die Unternehmen in ihrer Organisation verankern müssen. Der Ausgangspunkt ist die Einrichtung eines Risikomanagements, das systematisch bewertet, wo in der eigenen Lieferkette menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken bestehen.

Konkret sind folgende Maßnahmen vorgeschrieben:

  • Durchführung einer jährlichen Risikoanalyse im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern
  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  • Einführung von Präventionsmaßnahmen gegenüber Lieferanten, etwa durch vertragliche Zusicherungen oder Schulungen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, über das Betroffene Missstände melden können
  • Dokumentation und jährliche Berichterstattung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Bei mittelbaren Zulieferern, also Lieferanten der Lieferanten, greifen die Pflichten anlassbezogen: Sobald ein Unternehmen konkrete Hinweise auf Verstöße erhält, muss es reagieren und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen einleiten.

Menschenrechte und Umweltstandards im Fokus

Das LkSG schützt eine Reihe international anerkannter Rechte und Standards, die sich an zentralen UN-Abkommen und ILO-Konventionen orientieren. Dazu gehören das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, das Recht auf faire Arbeitsbedingungen und angemessene Entlohnung sowie der Schutz vor willkürlicher Freiheitsentziehung.

Auf der Umweltseite erfasst das Gesetz Verbote, die auf bestehenden internationalen Abkommen basieren, darunter das Verbot der widerrechtlichen Herbeiführung von Umweltveränderungen, die das Recht auf Gesundheit oder Nahrung beeinträchtigen. Konkret relevant ist etwa der Umgang mit Quecksilber, persistenten organischen Schadstoffen oder gefährlichen Abfällen, wie er im Minamata-Übereinkommen oder im Basler Übereinkommen geregelt ist.

Für Unternehmen in der Metallbranche sind diese Umweltaspekte besonders bedeutsam. Die Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen wie Kupfer, Messing oder Bronze ist in vielen Förderländern mit erheblichen ökologischen Risiken verbunden. Eine sorgfältige Auswahl und Überprüfung von Lieferanten ist daher nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch Ausdruck verantwortungsvoller Beschaffung.

Sanktionen und Haftungsrisiken bei Verstößen

Das BAFA ist die zuständige Aufsichtsbehörde und kann bei Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz empfindliche Bußgelder verhängen. Bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro können die Geldbußen bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Hinzu kommt die Möglichkeit, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen zu werden.

Wichtig zu verstehen: Das LkSG begründet keine zivilrechtliche Haftung gegenüber Betroffenen in der Lieferkette. Die gesetzliche Pflicht ist eine Bemühens-, keine Erfolgspflicht. Wer nachweislich ein funktionierendes Risikomanagement betreibt, die vorgeschriebenen Maßnahmen ergreift und dokumentiert, ist grundsätzlich gesetzeskonform, auch wenn es trotzdem zu Verstößen in der Lieferkette kommt. Das entbindet aber nicht davon, konsequent zu handeln, sobald Risiken bekannt werden.

Bedeutung des LkSG für den Metallhandel und die Beschaffung

Für metallverarbeitende Betriebe und deren Zulieferer ist das Lieferkettengesetz aus mehreren Gründen relevant. Rohstoffe wie Titan, Nickelbasislegierungen und Sonderwerkstoffe stammen häufig aus Regionen mit erhöhtem menschenrechtlichem oder ökologischem Risikoprofil. Wer diese Materialien beschafft, muss die Herkunft und die Bedingungen entlang der Lieferkette kennen und dokumentieren können.

Gleichzeitig wächst der Druck aus der Kundschaft: Verpflichtete Unternehmen geben ihre Sorgfaltspflichten faktisch an ihre Lieferanten weiter, indem sie Selbstauskünfte, Audits oder Zertifizierungen einfordern. Wer als Metallhändler oder Halbzeuglieferant keine klaren Antworten auf diese Anforderungen geben kann, riskiert, aus Lieferantenlisten gestrichen zu werden.

Gleichzeitig bietet das LkSG eine Chance: Betriebe, die ihre Lieferkette transparent gestalten und Compliance-Anforderungen proaktiv erfüllen, gewinnen Vertrauen bei Kunden und stärken ihre Marktposition. Transparenz in der Beschaffung ist in diesem Kontext kein Mehraufwand, sondern ein Wettbewerbsvorteil.

Wie H.KLEINEBERG GmbH Kunden bei der Lieferketten-Compliance unterstützt

Für Unternehmen, die ihren Sorgfaltspflichten nachkommen müssen, beginnt die Compliance bei der Wahl des richtigen Lieferanten. H.KLEINEBERG GmbH ist seit 1965 ein zuverlässiger Partner für Metallhalbzeug und erfüllt die Anforderungen, die verpflichtete Unternehmen heute an ihre Zulieferer stellen:

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