Seit dem 1. Januar 2026 ist der CO2-Grenzausgleichsmechanismus der Europäischen Union vollständig in Kraft. Was als politisches Projekt zur Vermeidung von Carbon Leakage begann, ist heute eine verbindliche Compliance-Anforderung für alle Unternehmen, die bestimmte Warengruppen aus Drittstaaten in die EU einführen. Für den Stahlhandel und die metallverarbeitende Industrie bedeutet das: neue Meldepflichten, zusätzliche Kosten und ein erhöhter Verwaltungsaufwand, der sich durch die gesamte Lieferkette zieht. Dieser Artikel erklärt, was der CO2-Grenzausgleichsmechanismus konkret umfasst, wie die Zertifikatspflicht funktioniert und was Metallhändler sowie Verarbeiter in Deutschland jetzt tun müssen.
Der englische Begriff Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) beschreibt das Prinzip treffend: Es handelt sich um einen Grenzausgleich, der sicherstellt, dass importierte Waren denselben CO2-Preis tragen wie vergleichbare Produkte, die innerhalb der EU unter dem Emissionshandelssystem (EU-ETS) produziert werden. Ohne diesen Mechanismus hätten Hersteller in Ländern ohne vergleichbare Klimaauflagen einen strukturellen Kostenvorteil gegenüber europäischen Produzenten.
Welche Stahlprodukte und Warenströme CBAM erfasst
CBAM gilt nicht pauschal für alle Metalle, sondern für klar definierte Warengruppen. Im Bereich Stahl und Eisen umfasst die Verordnung Roheisen, Ferrolegierungen, Rohstahl, Halbzeuge wie Brammen und Knüppel sowie eine Reihe von Walzstahlprodukten, Stäben, Profilen und Rohren. Entscheidend ist die Einstufung nach dem Harmonisierten System (HS-Code), das in Anhang I der CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 aufgeführt ist.
Betroffen sind ausschließlich Importe aus Drittstaaten, also Ländern außerhalb der EU. Innergemeinschaftlicher Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten fällt nicht unter CBAM. Ebenso ausgenommen sind Länder, die vollständig oder teilweise in das EU-ETS eingebunden sind, darunter Island, Liechtenstein und Norwegen. Für den deutschen Stahlhandel bedeutet das: Wer Stahl ausschließlich aus EU-Quellen oder ETS-verknüpften Ländern bezieht, ist von der direkten CBAM-Pflicht nicht betroffen. Wer jedoch Ware aus der Türkei, der Ukraine, Indien oder China einführt oder über Händler mit solchen Lieferquellen bezieht, muss die Regelungen kennen.
Wie die CBAM-Zertifikate berechnet und abgeführt werden
Die Abgabepflicht liegt beim sogenannten zugelassenen CBAM-Anmelder, also dem Importeur, der die Ware in der EU in den freien Verkehr bringt. Dieser muss bis zum 31. Mai eines jeden Jahres CBAM-Zertifikate abgeben, die den im Vorjahr eingeführten Emissionen entsprechen. Die Anzahl der erforderlichen Zertifikate ergibt sich aus den eingebetteten Emissionen der importierten Ware, gemessen in Tonnen CO2-Äquivalent pro Tonne Produkt.
Der Preis eines CBAM-Zertifikats orientiert sich am wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-ETS-Zertifikate. Das bedeutet, dass die Kosten schwanken und direkt an den Kohlenstoffmarkt der EU gekoppelt sind. Eingebettete Emissionen können auf Basis tatsächlicher Produktionsdaten des Lieferanten berechnet werden. Liegen keine verifizierten Daten vor, gelten Standardwerte, die die EU-Kommission festlegt und die in der Regel konservativ, also höher, angesetzt sind. Für Stahlprodukte aus emissionsintensiver Hochofenproduktion fallen entsprechend höhere Zertifikatsmengen an als für elektrolytisch erzeugten Stahl.
Verifikation und Berichterstattung
Die eingebetteten Emissionen müssen von einer akkreditierten Prüfstelle verifiziert werden. Importeure sind verpflichtet, ein CBAM-Konto im nationalen Register zu führen und jährlich einen CBAM-Bericht einzureichen. In Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt die zuständige Behörde.
Auswirkungen auf Stahlhändler und Metallverarbeiter in Deutschland
Für Stahlhändler, die selbst importieren, entsteht durch CBAM ein unmittelbarer Compliance-Aufwand: Registrierung als zugelassener Anmelder, Datenbeschaffung bei Lieferanten, Verifikation der Emissionen und Zertifikatskauf. Wer nicht selbst importiert, sondern über zwischengeschaltete Händler einkauft, trägt die Kosten indirekt, da Lieferanten die CBAM-Kosten in ihre Preise einkalkulieren werden.
Metallverarbeiter, die Stahl aus dem Inland oder aus der EU beziehen, spüren CBAM zunächst vor allem über veränderte Einkaufspreise. Längerfristig verändert der Mechanismus die Wettbewerbsstruktur: Hersteller in Drittstaaten mit hohen CO2-Emissionen verlieren ihren bisherigen Preisvorteil gegenüber europäischen Produzenten. Das kann die Beschaffungsentscheidungen von Lohnfertigern und Maschinenbauern verschieben, wenn emissionsarme Lieferquellen innerhalb der EU wieder wettbewerbsfähiger werden.
Ein weiterer Effekt betrifft die Datenpflege in der Lieferkette. Verarbeiter, die CBAM-relevante Waren einsetzen, werden von ihren Kunden zunehmend nach CO2-Fußabdrücken und Herkunftsnachweisen gefragt, auch wenn sie selbst keine direkte Importpflicht haben. Die Transparenzanforderungen steigen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Praktische Schritte zur CBAM-Compliance im Stahlbeschaffungsprozess
Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme der eigenen Lieferquellen. Unternehmen sollten systematisch prüfen, welche Stahlprodukte aus Drittstaaten stammen und unter welche HS-Codes sie fallen. Diese Analyse bildet die Grundlage für die Einschätzung, ob und in welchem Umfang CBAM-Pflichten bestehen.
Wer als Importeur tätig ist, muss sich als zugelassener CBAM-Anmelder bei der DEHSt registrieren lassen. Parallel dazu sollte die Kommunikation mit Lieferanten aufgebaut werden, um verifizierte Emissionsdaten zu erhalten. Standardwerte der EU-Kommission sollten nur als Rückfalloption gelten, da sie häufig zu höheren Zertifikatskosten führen.
- Lieferantenliste auf Drittstaaten-Importe prüfen und HS-Codes der betroffenen Produkte identifizieren
- Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder bei der DEHSt einleiten
- Emissionsdaten bei Stahllieferanten anfordern und Verifikationsverfahren klären
- CBAM-Kosten in die Kalkulation und Einkaufspreise einbeziehen
- Interne Prozesse für die jährliche Berichtspflicht und Zertifikatsabgabe einrichten
Unternehmen, die Stahl aus EU-Quellen beziehen, müssen diese Schritte nicht selbst durchlaufen, sollten aber ihre Lieferanten nach deren CBAM-Exponierung fragen, um Preisveränderungen frühzeitig einschätzen zu können.
CBAM als Teil der breiteren EU-Klimapolitik für Industriemetalle
CBAM ist kein isoliertes Instrument, sondern Teil des europäischen Green Deal und des sogenannten Fit-for-55-Pakets, das die EU-Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senken soll. Parallel zum Aufbau von CBAM wird das EU-ETS schrittweise verschärft: Die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten für europäische Stahlproduzenten wird bis 2034 vollständig abgebaut. CBAM und ETS-Reform greifen also ineinander und verändern gemeinsam die Kostenstruktur des Stahlmarkts in Europa grundlegend.
Für Industriemetalle wie Edelstahl gelten ähnliche Überlegungen, wobei die spezifischen Legierungsbestandteile und Produktionsketten die Emissionsintensität stark beeinflussen. Die EU-Kommission prüft zudem, ob der CBAM-Anwendungsbereich künftig auf weitere Warengruppen ausgedehnt wird. Unternehmen in der metallverarbeitenden Industrie sollten diese Entwicklung verfolgen, da eine Ausweitung auf nachgelagerte Stahlprodukte oder weitere NE-Metalle nicht ausgeschlossen ist.
CBAM verändert die Spielregeln im internationalen Metallhandel dauerhaft. Wer sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzt, Lieferketten transparent dokumentiert und Beschaffungsentscheidungen CO2-bewusst trifft, ist besser positioniert als Wettbewerber, die den Mechanismus als reine bürokratische Pflicht behandeln.
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